Berlin (epd). In der Debatte über flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der 'seelischen Erhebung' am Sonntag spricht“, sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Das erscheine ihm nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sei es sinnvoll, „das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, schlug der DIHK-Präsident vor.
Darüber hinaus warb er für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln“, kritisierte Adrian. Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gibt es keinen verlässlichen Rechtsrahmen. „Das Ladenschlussgesetz ist aus meiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“
DIHK will mehr Eigenverantwortung für Händler und Kunden
Kritik, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden“, sagte der DIHK-Präsident. Andere Länder zeigten, dass das funktioniere.
Zuvor hatte auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) mehr Möglichkeiten zur Ladenöffnung an Sonntagen gefordert. Die schwarz-rote Bundesregierung will Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken längere Öffnungszeiten an Sonntagen ermöglichen. Pläne für andere Branchen gibt es derzeit aber nicht. Widerspruch zu weiteren Ladenöffnungen an Sonntagen kommt aus der evangelischen Kirche.




