Fall Lorenz A.: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten zu

Fall Lorenz A.: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten zu
Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen einen Polizisten im Fall des getöteten Lorenz A. zugelassen. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses sucht das Gericht jetzt nach geeigneten Räumen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
13.07.2026
epd
Von Julia Pennigsdorf (epd)

Oldenburg (epd). Im Fall des durch Polizeischüsse getöteten 21-jährigen Lorenz A. hat das Landgericht Oldenburg die Anklage gegen einen Polizeibeamten zum Hauptverfahren zugelassen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob der 28-jährige Polizist, der die Schüsse abgab, subjektiv von einer Notwehrlage ausgehen konnte, wie die 4. Große Strafkammer des Gerichts am Montag mitteilte. Die Kammer ist mit drei Richtern, zwei Schöffen sowie zwei Ergänzungsschöffen besetzt. Lorenz A. wurde am 20. April 2025 in der Oldenburger Innenstadt erschossen. (AZ: 4 KLs 99/25)

Der Fall sorgte vor einem Jahr bundesweit für Aufsehen. Der 21-Jährige starb laut Obduktionsergebnis durch drei Polizeikugeln, die ihn in den Rücken trafen. Im Zentrum der öffentlichen Debatten steht die Frage nach möglichem Rassismus bei der Polizei, weil der Getötete schwarz war.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhob im November 2025 Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten. Laut Gericht wirft sie ihm vor, dass er die tödlichen Schüsse „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben“ habe. Zwar habe der Getötete mutmaßlich vorher Reizgas gegen den Angeklagten eingesetzt, jedoch kein Messer. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe habe Lorenz A. lediglich fliehen wollen. Dies hätte der Angeklagte erkennen können.

Hochdynamisches Geschehen

Aufgrund der bisher vorliegenden Beweismittel geht die Strafkammer den Angaben zufolge davon aus, „dass die Schüsse in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden auf den flüchtenden Lorenz A. von hinten abgegeben worden sind“. Hierbei sei der Angeklagte, „wahrscheinlich subjektiv fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein Angriff auf ihn fortbestehe“.

Im Fokus des Prozesses steht dem Gericht zufolge neben der Klärung des tatsächlichen Ablaufs der Geschehnisse die Frage, wie der Angeklagte die Situation bewertet habe. Es gehe darum zu klären, ob sich der Polizist in der Einschätzung einer Notwehrsituation geirrt habe und ihm eine etwaige fehlerhafte Einschätzung vorzuwerfen sei.

Start des Verfahrens möglicherweise noch 2026

Wann der Prozess startet, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Aufgrund des großen medialen und öffentlichen Interesses werde jetzt nach einem geeigneten Ort für das Verfahren gesucht. Er sei vorsichtig optimistisch, dass das Verfahren noch in diesem Jahr startet, sagte ein Sprecher.