Bundestagsbeschluss: Kindergeld fließt bald ohne Antrag

Bundestagsbeschluss: Kindergeld fließt bald ohne Antrag
Junge Familien müssen sich demnächst mit etwas weniger Papierkram herumschlagen: Das Kindergeld gibt es künftig standardmäßig ohne vorherige Antragstellung.

Berlin (epd). Für das Kindergeld ist bald kein Antrag mehr nötig. Der Bundestag beschloss am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der die Voraussetzungen für eine automatische Auszahlung schafft. Der Antrag fällt demnach zunächst für neugeborene Kinder weg, bei denen die Eltern für älteren Nachwuchs bereits Kindergeld bekommen. Später ist dann auch für Erstgeborene kein Antrag mehr erforderlich. Die Regierung geht davon aus, dass beide Stufen bis Ende 2027 umgesetzt werden.

Funktionieren soll das Ganze durch eine bessere Organisation auf Behördenebene. Bereits heute erfährt das Bundeszentralamt für Steuern von den Meldebehörden, wenn die Geburt eines Kindes angemeldet wurde. Das Amt vergibt dann eine Steuer-ID für das Neugeborene und reicht sie an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit weiter. Diese ist dafür zuständig, den Anspruch auf Kindergeld zu prüfen und es auszuzahlen. Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro im Monat pro Kind.

In manchen Fällen noch Behördenkontakt nötig

Künftig soll die Familienkasse das Geld automatisch überweisen, sofern ihr die IBAN mindestens eines Elternteils bekannt ist, etwa aus früheren Kindergeldzahlungen oder vom Steuer-Zentralamt. Nur wenn gar keine IBAN vorhanden ist, werden die Eltern demnach kontaktiert und müssen ihre Daten vervollständigen, um Kindergeld zu bekommen. Auch wenn andere Daten fehlen, ist weiter ein Austausch mit dem Amt erforderlich.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten nach der vollständigen Umsetzung pro Jahr etwa 300.000 Erstanträge auf Kindergeld entfallen. Für das Inkrafttreten der neuen Regeln ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die Länderkammer stimmt voraussichtlich im September darüber ab.