Karlsruhe, Berlin (epd). Der Bundestag kann am Freitag wie von der Koalition gewünscht die Reform der gesetzlichen Krankenkassen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag Eilanträge von einem Grünen- und einem Linken-Abgeordneten zurück, die eine Verschiebung durchsetzen wollten. Offen ist noch, ob das Vorhaben am Freitag auch im Bundesrat behandelt wird.
Die beiden Antragsteller hätten einstweilige Anordnungen beantragt mit dem Ziel, dem Bundestag die abschließende Beratung am 10. Juli zu untersagen, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Diese Anträge „blieben ohne Erfolg“. Eine Begründung dafür wurde zunächst nicht bekannt - sie werde den Beteiligten „aufgrund der Eilbedürftigkeit“ gesondert übermittelt, erklärte das Gericht.
Koalition will Abschluss vor Sommerpause
Die Oppositionsabgeordneten hatten argumentiert, die Regierung wolle die Reform im Eilverfahren ohne ausreichende Beratungszeit durchs Parlament bringen. Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Koalition auf umfangreiche Änderungen an den ursprünglichen Plänen geeinigt.
Die Bundestagssitzung am Freitag ist die letzte vor der parlamentarischen Sommerpause, die bis Anfang September dauert. CDU, CSU und SPD pochten darauf, das parlamentarische Verfahren zur Krankenkassen-Reform vor der sitzungsfreien Zeit abzuschließen.
Ob sich am Freitag auch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst, blieb am Donnerstag offen. Nach Angaben von Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) sollte es den Tag über weitere Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geben. Die Länderseite wolle mehr Geld für die Krankenhäuser durchsetzen, sagte der Bremer Bürgermeister am Morgen in Berlin. Nur wenn eine Einigung gelinge, könne das Thema am Freitag auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine Entscheidung darüber wird erst kurz vor Sitzungsbeginn am Freitagmorgen erwartet.
Kassenverband: Jede Verzögerung kostet Geld
Das Reformgesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um so noch Änderungen zu erreichen. Der Deutsche Landkreistag hält diesen Schritt für sinnvoll: „Wir fordern die Länder unmissverständlich auf, Flagge für die flächendeckende Krankenhausversorgung zu zeigen und deshalb den Vermittlungsausschuss anzurufen, um dort für eine tragfähige Finanzierung zu kämpfen“, sagte Verbandspräsident Achim Brötel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Dagegen warnte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor einer Verzögerung. Bestimmte Honorarverhandlungen würden beispielsweise schon im Sommer geführt, teilte der Verband der „Welt“ mit. Wenn das Gesetz dann noch nicht gelte, fielen diese Honorarabschlüsse für 2027 entsprechend höher aus. „Jeder Monat, den das Gesetz später kommt, kostet die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geld“, erklärte der Verband.
Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen der Versicherten zu Medikamenten und Klinikaufenthalten, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung und die Einführung einer Teil-Krankschreibung. Außerdem werden höhere Rabatte von Pharmafirmen und Apotheken auf Arzneimittelpreise vorgeschrieben. Für Ärztinnen und Ärzte fallen bestimmte Sondervergütungen weg, auch die Regeln zur Krankenhausvergütung werden geändert.




