Dahmen: "Ich klage für die Rechte des Parlaments"

Dahmen: "Ich klage für die Rechte des Parlaments"
Der Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen begründet seine Klage beim Verfassungsgericht wegen der kurzen Beratungszeit über die Krankenkassen-Reform: Gute Gesetze sollten in einem guten und ordnungsgemäßen Verfahren beschlossen werden.

Köln (epd). Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen will seinen Gang nach Karlsruhe wegen des knappen Zeitplans für die Parlamentsberatungen zur Reform der gesetzlichen Krankenkassen nicht als Klage gegen politische Mehrheiten verstanden wissen. „Ich klage für die Rechte des Parlaments“, sagte der Gesundheitsexperte seiner Fraktion am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition soll der Bundestag am Freitag abschließend über das Gesetzespaket entscheiden. Dahmen und weitere Oppositionspolitiker werfen der Regierung ein Eilverfahren ohne ausreichende Beratungszeit für die Abgeordneten vor. Neben Dahmen hat auch der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Dahmen räumt Fehler der Ampel vor drei Jahren ein

Dahmen sagte im Deutschlandfunk, es gebe „frappierende Parallelen“ zu den Bundestagsberatungen über das Gebäudeenergiegesetz 2023. Vor drei Jahren hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann mittels Eilantrag beim Verfassungsgericht eine längere Beratungszeit erstritten. Auch von der damaligen Ampel-Regierung, an der die Grünen beteiligt waren, seien „in überhasteten Schritten“ Fehler gemacht worden, räumte Dahmen ein.

Im Vergleich zum Gebäudeenergiegesetz fehle aus seiner Sicht „in verschärfter Form“ Beratungszeit für den Bundestag über die Krankenkassen-Reform. Gute Gesetze sollten in einem guten und ordnungsgemäßen Verfahren beschlossen werden.

„Praktisch ein neues Gesetz geschrieben“

Dahmen sagte, mit den seit Montag bekannten Änderungsanträgen sei „praktisch ein neues Gesetz geschrieben worden“. Der Grünen-Parlamentarier äußerte die Vermutung, dass selbst die Abgeordneten in den Koalitionsfraktionen nicht wissen, worüber sie entscheiden.

Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen der Versicherten zu Medikamenten und Klinikaufenthalten, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung, die Einführung einer Teil-Krankschreibung, höhere Rabatte von Pharmafirmen und Apotheken auf Arzneimittelpreise und der Wegfall von Sondervergütungen für Ärztinnen und Ärzte.