Berlin (epd). Die Reform der gesetzlichen Krankenkassen steht vor der Verabschiedung. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags arbeitete am Mittwoch letzte Änderungen ein. Am Freitag soll das Parlament abstimmen. Ein Antrag der Grünen- und der Linken-Fraktion, die abschließende Beratung zu verschieben, fand keine Mehrheit. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hofft noch auf ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts.
Die Änderungsanträge, mit denen sich der Gesundheitsausschuss beschäftigte, umfassten insgesamt fast 300 Seiten und wurden erst am Montag bekannt. Die Grünen kritisierten den Ablauf scharf: Nach Übersendung der geplanten Änderungen am Montagabend habe die Koalition am Dienstag mitgeteilt, dass die Anträge fehlerhaft seien und „neu gemacht“ werden müssten, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Bis zum Morgen habe „keine finale Fassung“ vorgelegen. „So ist kein solides Arbeiten möglich“, kritisierte Dröge.
Koalitionsfraktionen lehnen Verschiebung ab
Ein Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken, die Abstimmung über den Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundestags für Freitag zu nehmen, fand jedoch am Mittwochnachmittag keine Mehrheit. Für die Absetzung stimmten neben den antragstellenden Fraktionen auch die Abgeordneten der AfD. Union und SPD votierten dagegen.
Der Grünen-Abgeordnete Dahmen schaltete schon am Mittwochvormittag das Bundesverfassungsgericht ein. Er habe „erhebliche Zweifel“, dass der Ablauf „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“, erklärte er in Berlin. Es gehe ihm „nicht um die Rechte der Opposition, sondern um die Qualität unserer Gesetzgebung“, unterstrich Dahmen. „Gerade Gesetze mit so weitreichenden Folgen für Patientinnen und Patienten verdienen eine gründliche parlamentarische Beratung und dürfen nicht in chaotischen Eilverfahren beschlossen werden.“
Terminierung im Bundesrat noch offen
Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen der Versicherten zu Medikamenten und Klinikaufenthalten, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung, die Einführung einer Teil-Krankschreibung, höhere Rabatte von Pharmafirmen und Apotheken auf Arzneimittelpreise und der Wegfall von Sondervergütungen für Ärztinnen und Ärzte.
Offen ist noch, ob auch der Bundesrat schon am Freitag abschließend über den Entwurf berät. Die Länderkammer kommt danach planmäßig erst wieder Ende September zusammen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die Länder könnten aber versuchen, über eine Anrufung des Vermittlungsausschusses Änderungen durchzusetzen.




