Mehr als 600 Dokumente aus NS-Zeit an Gedenkstätten übergeben

Mehr als 600 Dokumente aus NS-Zeit an Gedenkstätten übergeben
Eine im November gestoppte Auktion hat zum Ankauf von mehr als 600 Dokumenten aus der NS-Zeit geführt. Im NRW-Landtag sind sie nun an Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Archive übergeben worden.

Düsseldorf (epd). Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Archive haben mehr als 600 Dokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus erhalten. Der Generaldirektor der Stiftung Auschwitz-Birkenau, Wojciech Soczewica, habe sie Anfang des Jahres aus einer abgesagten Auktion in Neuss treuhänderisch übernommen, teilte der NRW-Landtag am Montag in Düsseldorf mit. An der Übergabe im Landtag hätten Vertreterinnen und Vertreter aus zehn bundesdeutschen Gedenkstätten und Erinnerungsorten teilgenommen, darunter Bergen Belsen, Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen und Hadamar.

Ausgangspunkt war eine geplante Auktion mit solchen Erinnerungsstücken im November 2025 in Neuss, die bundesweit für Empörung und Proteste gesorgt hatte. Die Auktion war gestoppt worden, die Dokumente wurden mit Spenden angekauft und der Stiftung Auschwitz-Birkenau übergeben. Landtagspräsident André Kuper (CDU) dankte den Beteiligten und auch den vielen Spenderinnen und Spendern aus Nordrhein-Westfalen, die den Ankauf der Dokumente erst möglich gemacht hätten: „Ich bin überwältigt von diesem Engagement und danke von Herzen im Sinne der gemeinsamen Verantwortung.“ Die Bethe-Stiftung Bergisch Gladbach hatte mit einer Verdopplungsaktion die Spenden unterstützt.

Liminski: Gegenstände gehören in Raum der gemeinsamen Erinnerung

Der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Nathanael Liminski (CDU), erklärte: „Nachdem die Nazis versucht haben, ihre Opfer systematisch zu entmenschlichen und ihnen jede Individualität zu nehmen, dürfen wir nicht zulassen, dass ihre persönlichen Gegenstände Jahrzehnte später erneut zu bloßen Nummern in Katalogen und Auktionsportalen werden.“ Wo Erinnerung zur Ware werde, gerate die Würde ins Wanken. „Solche Gegenstände gehören in den Raum der gemeinsamen Erinnerung“, unterstrich er.

Der Bundesrat hatte Anfang Juni einstimmig eine Gesetzesinitiative aus NRW zum Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Gegenständen von Opfern aus der NS-Zeit beschlossen. Damit soll der Handel vor allem mit amtlichen Dokumenten, Briefen, Tagebüchern sowie persönlichen Gegenständen wie Kleidungsstücken verhindert werden, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind. Der Bundestag muss sich noch mit der Gesetzesinitiative befassen.