Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Montag umfangreiche Einschränkungen beim Wohngeld auf den Weg gebracht. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde die Leistung künftig nicht mehr bekommen, hieß es nach der Kabinettssitzung am Montag aus dem Bundesbauministerium. Die anderen Haushalte erhalten demnach weniger Wohngeld als bisher. Eine andere Lösung gebe es wegen der Sparzwänge des Bundes nicht, hieß es.
Geplant ist, drei zentrale Punkte im Wohngeldgesetz zu ändern. Zum einen soll die Formel zur Berechnung des Wohngeldes so verändert werden, dass Haushalte mit eher höheren Einkommen künftig kein Geld mehr erhalten. Aus dem Ministerium hieß es, wer derzeit beispielsweise 50 bis 60 Euro Wohngeld erhalte, müsse darauf künftig verzichten.
Planmäßige Anpassung 2027 fällt aus
Zum anderen soll die sogenannte Heizkostenkomponente halbiert werden. Sie ist Teil des Wohngelds und wird als Pauschale abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder gezahlt.
Schließlich soll noch die Dynamisierung des Wohngeldes ausgesetzt werden. Gemeint ist damit die Anpassung der Leistungshöhe an die allgemeine Inflation und Mietpreisentwicklung. Sie ist bisher alle zwei Jahre vorgeschrieben - die nächste Anpassung wäre eigentlich zum 1. Januar 2027 fällig.
Zusätzliche Ausgaben für Grundsicherung
Die Kosten für das Wohngeld teilen sich Bund und Länder hälftig. Wie es aus dem Bauministerium weiter hieß, soll der Umbau nächstes Jahr beiden staatlichen Ebenen jeweils 738 Millionen Euro sparen und in den Folgejahren jeweils etwas mehr als eine Milliarde.
Allerdings führen die Änderungen dazu, dass mehr Menschen mit besonders geringem Einkommen Grundsicherung - früher Bürgergeld - beantragen müssen. Den Berechnungen aus dem Ministerium zufolge muss der Bund im nächsten Jahr 194 Millionen Euro zusätzlich an Grundsicherung zahlen. Die Summe wächst dann an und liegt ab 2029 bei 430 Millionen Euro im Jahr. Den Kommunen entstehen bei der Grundsicherung Zusatzkosten von zunächst 33 Millionen und später 74 Millionen Euro im Jahr.
Zum Jahresende 2024 bezogen laut Statistischem Bundesamt etwa 1,24 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Der durchschnittliche Anspruch lag bei 287 Euro pro Monat.




