Erfurt, Weimar (epd). Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Eilantrag des Netzwerks Attac gegen die Verlegung einer Protestkundgebung während des AfD-Bundesparteitags in Erfurt stattgegeben. Nach Angaben des Anmelders der Kundgebung, Jakob Migenda, von Freitag darf die Mahnwache am Samstag, wie beantragt, an der Anfahrtsstrecke der Delegierten stattfinden. Den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes sei Dienstagabend eingereicht worden.
Für Samstag werden in Erfurt zahlreiche Proteste und Aktionen gegen den AfD-Bundesparteitag erwartet. In zwei weiteren Fällen sind ebenfalls Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Demonstrationsauflagen bei Gericht anhängig. Über diese war bis zum Freitagnachmittag noch nicht entschieden worden.
Attac verlangte Sichtbarkeit
Nach Angaben von Attac lag der angemeldete Standort in der Nähe des Erfurter Ikea-Gebäudes außerhalb der per Allgemeinverfügung festgelegten Demonstrationsverbotszone. Dennoch habe die Stadt die Mahnwache an einen Ort außerhalb der Sicht- und Hörweite des Parteitags verlegt. Attac wertete dies als unzulässige Beschränkung des Versammlungsrechts.
Migenda sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Kundgebung sei bewusst an der Anfahrtsstrecke angemeldet worden: „Wir wollen gesehen werden.“ Am Ersatzstandort hinter der Messehalle wäre der Protest zwar näher am Tagungsort gewesen, aber für die Parteitagsbesucher unsichtbar geblieben. Die Strategie der Stadt sei es offenbar, die Kundgebungen aus der Sichtweite des Parteitags herauszuhalten. Mit der Gerichtsentscheidung sei man deshalb zufrieden.




