Kassel (epd). Das Ende 2025 gegen einen hessischen Gymnasiallehrer ausgesprochene Unterrichtsverbot wegen dessen scharfer Kritik an Israels Kriegsführung in Gaza bleibt vorerst bestehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde des Oberstudienrats gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zurück (AZ:1 B 2954/25). Die Richter führten insbesondere formale Gründe für ihre Entscheidung an, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. In der Begründung der Beschwerde habe die „erforderliche hinreichend konkrete Auseinandersetzung“ mit den Erwägungen der ersten Instanz gefehlt.
Der Mathematik- und Informatiklehrer war zuvor mehrere Monate nach seiner Suspendierung selbst mit seinem Fall an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte auf seinem privaten Instagram-Kanal gegen den israelischen „Genozid“ an den Palästinensern protestiert und die Bundesregierung wegen ihrer proisraelischen Haltung im Nahostkonflikt angegriffen. Im Gespräch mit dem epd hatte er Vorwürfe zurückgewiesen, verfassungsfeindliche Positionen vertreten zu haben.
Verwaltungsgericht: Israel-Kritik keine rein private Äußerung
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte das einstweilige Dienstverbot bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe hingegen für rechtmäßig erklärt. Der Lehrer habe auf seinem öffentlichen Account „antisemitische und israelfeindliche“ Posts kommentiert und entsprechende Inhalte verlinkt. Seine Meinungsäußerungen seien auch „nicht als rein privat anzusehen“, weil er selbst angegeben habe, mit Schülern über den Konflikt zu sprechen.




