Dresden (epd). Knapp zwei Jahre nach dem Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt, teilte die Ermittlungsbehörde am Freitag in Dresden mit. Eine Relevanz sei vor allem mit Blick auf den Straftatbestand der Baugefährdung geprüft worden. Die Carolabrücke als eine der Elbquerungen in Dresden war in der Nacht zum 11. September 2024 teilweise eingestürzt.
Menschen wurden nicht verletzt. Als Einsturzursache wurde in einem Gutachten, auf das sich die Behörde beruft, eine „wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen des Spannstahls“ angegeben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit waren demnach bereits vorhandene Schäden an zahlreichen Spanngliedern trotz regelmäßiger sachgemäßer Prüfungen unentdeckt geblieben.
Neubau ab 2028
Laut Gutachten kündigt sich ein Spannstahlausfall „nur durch eine Rissbildung mit sehr kleinen Rissweiten“ an. Das Verformungsverhalten insgesamt sei nicht wesentlich vom unbeschädigten System abgewichen, hieß es.
Im Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Dresden seien Pflichtverletzungen Dritter, die strafrechtlich relevant für dieses Einsturzereignis waren, nicht ersichtlich, hieß es. Daher habe die Behörde auch davon abgesehen, gegen Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Die eingestürzte Brücke wurde inzwischen komplett abgetragen. Der Bau einer neuen Carolabrücke soll voraussichtlich 2028 beginnen. Die Fertigstellung wird für 2031 erwartet.




