Kinderhospizverein fordert verlässliche häusliche Versorgung

Kinderhospizverein fordert verlässliche häusliche Versorgung
Mit Einführung der außerklinischen Intensivpflege für bestimmte Patientengruppen ist laut Kinderhospizverein eine Versorgungslücke entstanden. Familien, die ihre Kinder zu Hause pflegen, gerieten dadurch zwischen unterschiedliche Zuständigkeiten.

Olpe (epd). Der Deutsche Kinderhospizverein fordert vom Bundesgesundheitsministerium, Versorgungslücken in der häuslichen Krankenpflege von jungen Menschen umgehend zu schließen. Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen litten unter der aktuellen Rechtslage, erklärte der Verein am Donnerstag in Olpe. Ungeklärte Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen führten zu Unsicherheit und wiederkehrenden Antragsverfahren, hieß es.

Hintergrund ist demnach die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das Beratungsverfahren zu einer Regelung für komplexe Versorgungssituationen in der häuslichen Krankenpflege auszusetzen. Der Ausschuss begründet diesen Schritt mit ungeklärten leistungsrechtlichen Fragen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, Eingliederungshilfe sowie weiteren Sozialleistungssystemen.

„Gesetzgeber in der Pflicht“

Der Gesetzgeber müsse rasch für klare und verlässliche Regelungen sorgen, sagte Marcel Globisch, Vorstand des Deutschen Kinderhospizvereins. Mit Einführung der außerklinischen Intensivpflege für bestimmte Patientengruppen sei eine Versorgungslücke entstanden. Betroffen seien insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zumeist wegen komplexen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen zwar einen hohen Bedarf an Krankenbeobachtung und kurzfristiger Intervention hätten, die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege jedoch nicht vollständig erfüllten.

Für betroffene Familien bedeute dies erhebliche Unsicherheit bei der Organisation der Versorgung, beklagte Globisch. „Sie dürfen nicht aufgerieben werden.“ Der Verein forderte deshalb eindeutige Regelungen für die Zuständigkeiten zwischen Krankenversicherung und Eingliederungshilfe.

Der Kinderhospizverein wurde vor 36 Jahren von betroffenen Familien gegründet. Er unterhält mittlerweile ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste an mehr als 30 Standorten in Deutschland.