Frankfurt a.M. (epd). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen eine 53 Jahre alte Pflegekraft Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Die Beschuldigte war in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis für die Versorgung von Wachkoma-Patienten zuständig, wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mitteilte. Sie soll Messgeräte für Vitalfunktionen abgeschaltet haben, um während ihrer Nachtschicht nicht durch akustische Alarmsignale gestört zu werden. Bei zwei Patienten wertet die Anklage das Vorgehen als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Mord, bei einem anderen Patienten als gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit Aussetzung.
Die Patienten, die sich teils seit mehreren Jahren im Wachkoma befunden hatten, sollen im Februar 2025 aufgrund der fehlenden Überwachungsgeräte in einen kritischen Zustand geraten sein. Einer von ihnen habe in ein Krankenhaus gebracht werden müssen.
Beschuldigte seit Jahresbeginn in Untersuchungshaft
In allen Fällen habe die Beschuldigte den Tod der Patienten „zumindest billigend in Kauf genommen“, lediglich bei einem Patienten habe sie noch selbst Gegenmaßnahmen eingeleitet. Ihr sei auch bewusst gewesen, dass sich der Zustand der Betroffenen unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte. Die Pflegerin befindet sich den Angaben nach seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.




