Staatsanwaltschaft prüft möglichen AfD-Hitlergruß

Staatsanwaltschaft prüft möglichen AfD-Hitlergruß
Ein Foto von 2020 zeigt Martin Reichardt mit ausgestrecktem Arm vor AfD-Kollegen. Nun wird ermittelt. Gegen einen anderen AfD-Bundestagsabgeordneten wird ab Oktober wegen eines ähnlichen Vorfalls in Berlin vor Gericht verhandelt.

Magdeburg, Berlin (epd). Die Staatsanwaltschaft Magdeburg prüft Ermittlungen zu einem möglichen Hitlergruß des AfD-Landesvorsitzenden von Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Über den Vorfall von 2020 hatte zuerst das Nachrichtenportal „Politico“ berichtet.

Auf einem von dem Portal veröffentlichten Foto ist Reichardt zu sehen, wie er den linken Arm ausstreckt. Vor ihm kniet der frühere AfD-Landtagskandidat Markus Motschmann mit einem Dokument in der Hand. Laut „Politico“ bestätigte Reichardt selbst die Echtheit des Fotos, bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben.

Mit rechts und links strafbar

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm von 2024 ist nicht nur ein mit dem rechten, sondern auch ein mit dem linken Arm ausgeführter Hitlergruß als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar.

Ein weiterer möglicher Hitlergruß eines AfD-Bundestagsabgeordneten soll am Landgericht Berlin vor der Staatsschutzkammer verhandelt werden. Der sächsische AfD-Parlamentarier Matthias Moosdorf aus dem Wahlkreis Zwickau soll die Tat im Reichstagsgebäude begangen haben. Die Hauptverhandlung soll am 8. Oktober beginnen, sagte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte dem epd.