Oberstes US-Gericht ermöglicht Massenabschiebungen von Haitianern

Oberstes US-Gericht ermöglicht Massenabschiebungen von Haitianern
Nach einem Urteil des Obersten Gerichts der USA darf die Regierung von Präsident Trump Abschiebeverfahren von zahlreichen Migranten aus Haiti einleiten. Auch Schutzsuchende aus anderen Ländern könnten betroffen sein.

Washington (epd). Laut einer Entscheidung des Obersten US-Gerichts darf die Regierung Abschiebeverfahren gegen Migranten aus Haiti einleiten, die seit Jahren unter einem humanitären Programm geduldet werden. Die Regierung sei zu diesen Maßnahmen gesetzlich ermächtigt, urteilte das Gericht mit sechs zu drei Stimmen am Donnerstag. Davon sind potenziell schätzungsweise 350.000 Menschen aus Haiti sowie Tausende Syrerinnen und Syrer in den Vereinigten Staaten betroffen. Es ist unklar, wie zügig die Regierung das Urteil umsetzen kann.

Bei dem Rechtsstreit geht es um das humanitäre Programm „Temporary Protected Status“ (TPS). Dieser 1990 eingeführte Schutzstatus erlaubt es Menschen, bei Naturkatastrophen und anderen akuten Notlagen vorübergehend in den Vereinigten Staaten zu leben.

Programm 2025 gestoppt

Befindet die US-Regierung, dass die Notlage vorüber ist, darf sie Migrantinnen und Migranten zur Rückkehr zwingen. Menschen aus Haiti fielen wegen des Erdbebens in dem Karibikstaat im Jahr 2010 sowie der Gesetzlosigkeit und Kriminalität in ihrer Heimat unter das TPS-Programm.

Die damalige Heimatschutzministerin Kristi Noem hatte das Programm 2025 für Haitianer gestoppt. Es gebe keine außerordentlichen Umstände mehr, die sie von der „Rückkehr in Sicherheit“ aufhielten. Menschenrechtsverbände widersprechen dem. Die Auseinandersetzung gilt auch als Test von Präsident Donald Trumps Machtbefugnissen. Trump hatte im Wahlkampf 2024 über die von Haitianern ausgehende Gefahr gelogen. Unter anderem behauptete er, Haitianer äßen die Haustiere der Amerikaner.

Folge auch für anderen Schutzsuchende

Ein Anwalt, der Haitianer vertritt, die von der Aufhebung des Schutzstatus betroffen wären, hatte kritisiert, die Maßnahmen seien auch von „rassistischer Feindseligkeit“ motiviert." Die Mehrheit der Obersten Richter hat sich dieser These nicht angeschlossen. Das Urteil könnte sich auch auf TPS-Begünstigte aus anderen Ländern auswirken.