Neue Debatte im Bundestag über Organspende: Ausgang offen

Neue Debatte im Bundestag über Organspende: Ausgang offen
Der Bundestag steht erneut vor einer Entscheidung darüber, ob für die Organspende die Widerspruchsregelung eingeführt werden soll. Am Donnerstag gab es eine erste Orientierungsdebatte, die eines zeigte: Eine Mehrheit ist noch nicht absehbar.
25.06.2026
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Es ist eine Gewissensentscheidung, vor der der Bundestag zum wiederholten Mal steht: Ist Organspender, der ausdrücklich zustimmt oder reicht es, wenn nicht widersprochen wurde? Am Donnerstag diskutierten Vertreter der einen und der anderen Variante emotional im Bundestag über diese Frage. Die Debatte verläuft nicht entlang von Parteigrenzen, und langjährige Abgeordnete bekannten einen Meinungswandel. Wie eine Abstimmung ausfallen könnte, ist deswegen noch völlig offen.

Der Bundestag hatte sich zuletzt 2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung entschieden, es gilt weiter die Zustimmungsregelung, nach der Organe nur dann nach dem Tod entnommen werden können, wenn der Verstorbene oder seine Angehörigen dem zustimmen. Über einen erneuten Vorstoß für die Widerspruchsregelung vor zwei Jahren wurde wegen der Querelen der Ampel-Koalition nicht mehr abgestimmt.

Connemann: Widerspruchsregelung nimmt Schweigen „brutale Konsequenz“

Die Situation ist dabei über die Jahre gleich geblieben: Die Zahl der Organspenden reicht nicht aus, um Kranken zu helfen, die darauf angewiesen sind. Rund 8.000 Menschen stehen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, rund 3.000 Organe wurden im vergangenen Jahr gespendet. Die Spendebereitschaft der Deutschen ist laut Umfragen sehr hoch. Deutlich niedriger fällt die Zahl derjenigen aus, die das dokumentiert haben - und damit die tatsächliche Spende ermöglichen.

Hier knüpfen die Befürworter der Widerspruchsregelung an: „Sie nimmt dem Schweigen seine brutale Konsequenz“, sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, Mitinitiatorin eines Antrags für die Widerspruchsregelung. In der Vergangenheit sei „fast alles“ getan worden, um zu helfen. Es reiche aber nicht.

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar sagte, es sei „überfällig, den nächsten Schritt zu gehen“. Wo die Widerspruchsregelung gelte, würden mehr Organspenden realisiert. Auch der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang sprachen sich für eine Umkehrung des Prinzips aus.

Kappert-Gonther: Keine Evidenz für Verbesserungen mit Widerspruchsregel

„Schweigen ist keine Zustimmung“, hielt die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther der Gruppe entgehen. Sie gehört zu Initiatoren eines Konkurrenzantrags, der an der Zustimmungsregelung festhalten, Aufklärung und Möglichkeiten zur Dokumentation des Spendewillens aber verbessern will. Es gebe keine Evidenz, dass allein die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden steigere.

Die Debatte am Donnerstag sollte einer ersten Orientierung dienen, bevor es in die Beratung konkreter Anträge geht. Die Anträge der Gruppen wurden formell noch nicht ins Parlament eingebracht. Beide haben jeweils Unterstützer von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Nur für die AfD hatte der gesundheitspolitische Sprecher Martin Sichert geschlossenes Abstimmen gegen die Widerspruchsregelung angekündigt, wobei sich aber nicht alle Redner der Fraktion so klar positionierten.

Abgeordnete mit Meinungswechsel seit 2020

Der Ausgang der Debatte ist auch deswegen offen, weil mehrere Abgeordnete über die Zeit ihre Meinung geändert haben. Das bekannten zum Beispiel Kerstin Griese (SPD) und Thomas Gebhart (CDU). Beide erklärten, dass sie in der Vergangenheit die Zustimmungsregelung vertreten hätten. Man müsse aber „ehrlich feststellen“, dass alle damit verbundenen Bemühungen nicht gereicht hätten, sagte Gebhart.

Griese sagte, nach langem Nachdenken komme sie zu der Gewissensentscheidung, die Widerspruchsregelung zu unterstützen. Die parlamentarische Staatssekretärin gehört auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an, die sich wie die katholische Kirche gegen die Widerspruchsregelung positioniert hat. Sie komme zu dem Ergebnis, „dass es sehr wohl ein Zeichen der Nächstenliebe ist, jedem Erwachsenen in Deutschland einmal im Leben zuzumuten, frei und selbstbestimmt sich zu entscheiden“, sagte Griese.