Berlin (epd). Mit rassistischen Konzepten und der Einschüchterung politischer Gegner stellt sich die AfD einem Gutachten zufolge gegen das Grundgesetz. Die Partei sei verfassungswidrig und erfülle die Voraussetzungen für ein Verbot, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Befürworter eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sehen sich bestärkt.
In dem Gutachten heißt es, die AfD verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Zur Begründung verwies Projektleiter Bijan Moini unter anderem auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ und ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“ der AfD. Die Partei definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab.
Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, im Falle der Regierungsübernahme Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche Drohung sei „hochgradig einschüchternd“.
Verbotsantrag „wahrscheinlich“ erfolgreich
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD „hätte wahrscheinlich Erfolg“, heißt es im Schlusskapitel des Gutachtens. GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner sagte in Berlin, der Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsantrag. Sie wünsche sich aber, „dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft“.
Mehrere bekannte Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens forderten am Donnerstag, dass nun gehandelt werde. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärte, die abschließende Bewertung obliege zwar dem Bundesverfassungsgericht. „Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen“, argumentierte sie. Dies sei auch im Interesse von Wählern und Sympathisantinnen der AfD - „sie müssen wissen, auf was sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen“.
SPD-Politikerin Wegge: Verfahrensstart „möglichst bald“
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge forderte die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese solle die nötige Vorarbeit leisten, „damit wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach Karlsruhe gehen können“. Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich dafür aus, das Verbotsverfahren „umgehend“ einzuleiten. Ähnlich äußerten sich auch Clara Bünger (Linke) und Stefan Seidler (SSW).
Timo Reinfrank, Vorstand der Amadeu Antonio Stiftung, forderte ebenfalls ein Verbotsverfahren, betonte aber, dies könne „nicht die alleinige Antwort“ sein. „Wer unsere Demokratie schützen will, muss Rechtsextremismus jetzt bekämpfen: in Parlamenten, Behörden, Schulen und mit der Zivilgesellschaft“, erklärte Reinfrank.
Verbotsdebatte nach Verfassungsschutz-Einstufung
Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und wahrscheinlich mehrere Jahre dauern.
Zuletzt wurde im Frühsommer 2025 intensiv über einen solchen Schritt diskutiert - damals stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei auf Grundlage eines eigenen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Nach juristischer Intervention der AfD setzte das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung im Eilverfahren zunächst aus; das Hauptsacheverfahren läuft noch.




