Berlin (epd). Die vor einem Jahr beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlingsgruppen wird von der Bundesregierung streng durchgesetzt. Wie aus einer am Mittwoch übermittelten Antwort des Auswärtigen Amts auf eine parlamentarische Antwort hervorgeht, wurden im Rahmen der Härtefallregelung, die besonders dramatischen Fällen eine Tür offen halten sollte, bislang nur zehn Visa erteilt, „acht davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche“.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger, die die Zahlen in Erfahrung gebracht hatte, erklärte, die bisherige Bilanz der Aussetzung des Familiennachzugs „könnte nicht grausamer sein“. Nicht einmal ein Härtefallvisum pro Monat sei erteilt worden. Sie sprach von einer „extrem restriktiven Weisung des Auswärtigen Amts“, die mit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unvereinbar sei.
Rund 5.000 Härtefallanzeigen
Der Bundestag hatte im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Diese Gruppe - vor allem handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge - hatte schon zuvor keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen. Es gab aber ein Kontingent, das pro Monat 1.000 Menschen die Einreise ermöglichte.
Wie aus der Antwort des Auswärtigen Amts weiter hervorgeht, haben Tausende Menschen seit dem Stopp des Kontingents den Weg über die Härtefallregelung versucht. Demnach gingen bis Ende vergangener Woche bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) rund 5.000 Härtefallanzeigen ein. Für rund 2.000 dieser Anzeigen sei die „Sachverhaltsermittlung“ abgeschlossen, heißt es darin, ohne dass Ergebnisse genannt werden. Zahlreiche Fälle seien noch „in vertiefter Prüfung“.




