Washington (epd). Das Oberste US-Gericht hat am Dienstag die Klage eines Anhängers der Rastafarian-Glaubensgemeinschaft zurückgewiesen. Laut Klageschrift hatten Gefängniswärter in Louisiana dem damals inhaftierten Damon Landor 2020 gewaltsam die Dreadlocks abrasiert. Der Kläger forderte finanzielle Wiedergutmachung. Ungeschnittenes Haar gehört zur Glaubenspraxis der Rasta-Anhänger.
Das Oberste Gericht urteilte mit sechs zu drei Stimmen, Inhaftierte seien nicht berechtigt, im Namen der Religionsfreiheit Beamte als Privatpersonen auf Schadensersatz zu verklagen. Zahlreiche muslimische, jüdische und christliche Glaubensgemeinschaften hatten Anträge zur Unterstützung der Klage eingereicht. Das US-Justizministerium hat sich in einem Schriftsatz ebenfalls für Landor ausgesprochen. Das Gesetz würde ausgehöhlt, wenn keine Wiedergutmachungsforderungen erhoben werden dürfen.
Abkehr von früheren Urteilen
In einigen Medienberichten wurde das Urteil mit Überraschung aufgenommen. Die Entscheidung sei eine Abkehr von mehreren Urteilen des Obersten Gerichts zum Schutz von Glaubensrechten, schrieb die „New York Times“. Die Rastafari-Bewegung entstand in den 1930er Jahren in Jamaika als afroamerikanische Erweckungs- und Befreiungsbewegung. Landor verbüßte bei dem Vorfall eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen eines Drogenvergehens.




