Menschenrechtsinstitut beklagt Rückzug vom Flüchtlingsschutz

Menschenrechtsinstitut beklagt Rückzug vom Flüchtlingsschutz
Der internationale Tag des Flüchtlings an diesem Samstag erinnert Staaten an ihre Verantwortung für Schutzsuchende. Deutschland entziehe sich dieser Verantwortung zunehmend, beklagt das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Berlin (epd). Zum internationalen Tag des Flüchtlings (20. Juni) beklagt das Deutsche Institut für Menschenrechte Rückschritte beim Flüchtlingsschutz. Deutschland und Europa entzögen sich zunehmend der völkerrechtlichen Verpflichtung, Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung des Instituts. Schutzsuchenden werde „der Zugang zu fairen und effektiven individuellen Asylverfahren erschwert, zum Teil sogar verweigert“. „An deutschen Grenzen werden Asylsuchende teilweise ohne Prüfung ihres Asylgesuchs zurückgewiesen, obwohl Gerichte dies für europarechtswidrig erklärt haben“, kritisierte die Einrichtung.

Das Menschenrechtsinstitut verweist auf die vor 75 Jahren verabschiedete Genfer Flüchtlingskonvention, die Staaten zum Flüchtlingsschutz verpflichtet und eine Abweisung Schutzsuchender verbietet. Dieses Refoulement-Verbot sei das „Herzstück“ der Konvention, erinnert das Institut.

Institut: Menschen geraten aus dem Blick

Dieses Verbot hat sich auch im Europarecht niedergeschlagen, weshalb die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen auch schutzsuchender Menschen an deutschen Grenzen auf Kritik stoßen. Das Institut sieht aber auch die in der vergangenen Woche inkraft getretenen neuen europäischen Asylregeln mit Außengrenzverfahren skeptisch. „In den Debatten um Grenzsicherungen, Reduzierung der Asylantragszahlen und Kooperationen mit Drittstaaten gerät aus dem Blick, dass es um Menschen geht, deren Würde und Rechte durch diese politischen Entscheidungen bedroht werden“, heißt es in der Erklärung.