Berlin (epd). Bei der Umsetzung von umweltrechtlichen Vorgaben gibt es in Deutschland einem Gutachten zufolge viele Defizite. „Der Umwelt-, Gesundheits- und Naturschutz bleibt teilweise deutlich hinter dem zurück, was der Gesetzgeber vorgegeben hat“, heißt es in einem Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen, das am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde. Dabei verfüge Deutschland grundsätzlich „über anspruchsvolles Umweltrecht“.
In dem Gutachten wird die Problematik mit Beispielen veranschaulicht. So seien etwa gesetzliche Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft „in vielen Städten erst nach jahrelanger Verzögerung erreicht“ worden. Oft gelangten Produkte auf den Markt, die nicht zugelassene Chemikalien enthielten. „Maßnahmen, die Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren sollen, werden zu häufig unsachgemäß durchgeführt“, heißt es weiter. Daneben kritisiert der Sachverständigenrat, dass die Anwendung gesetzlicher Vorgaben zwischen den Bundesländern stark variiere.
Gesetze teils „schwer zu handhaben“
„Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck. „Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben.“ Die am Ende zuständigen Behörden sollten deshalb stärker am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden.
In dem Gutachten empfiehlt der Sachverständigenrat außerdem Praxis-Checks während der Arbeit an Gesetzentwürfen. Neue Gesetze sollten „einfach, präzise und konkret“ formuliert werden und möglichst wenige Ausnahmen enthalten. Die Verwaltung wiederum brauche sowohl ausreichende Befugnisse als auch genügend Personal, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Dem Sachverständigenrat für Umweltfragen gehören sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachgebieten an. Der Rat besteht in wechselnder Zusammensetzung seit 1972. Er berät die Bundesregierung und nimmt auch öffentlich Stellung zu umweltpolitischen Themen.



