Vorerst kein Konto für Rechtsextremisten Sellner

Vorerst kein Konto für Rechtsextremisten Sellner
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat offenbar Pläne für die Ansiedlung eines Unternehmens in Chemnitz. Doch ein Konto für das laut einem Zeitungsbericht beabsichtigte "Institut für Remigration" lehnt die dortige Sparkasse ab.

Chemnitz, München (epd). Die Sparkasse Chemnitz muss einem Zeitungsbericht zufolge für den Rechtsextremisten Martin Sellner vorerst kein Konto eröffnen. Das berichtet die in München erscheinende „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Sprecher der Sparkasse (Mittwoch). Der Österreicher Martin Sellner gilt als Führungsfigur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“.

Laut dem Bericht plant Sellner ein „Institut für Remigration“ - und zwar als ein „auf nonprofit orientiertes Unternehmen“. Dafür benötige er ein Geschäftskonto, hieß es. Ende Januar habe sich Sellner an die Sparkasse Chemnitz gewandt, weil er in der sächsischen Stadt den Sitz seines Unternehmens ansiedeln wolle, berichtet die Zeitung. Die Sparkasse habe eine Kontoeröffnung allerdings am 9. Februar abgelehnt.

„Remigrationskonzept“ ist verfassungswidrig

Sie stütze sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hieß es in dem Bericht. Dieses hatte Sellners „Remigrationskonzept“ im vergangenen Jahr als „menschenwürdewidrig“ und damit verfassungswidrig eingestuft. Gegen die Entscheidung der Sparkasse klagte Sellner im Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Chemnitz wies seinen Antrag allerdings wegen fehlender Eilbedürftigkeit ab. Der Beschluss sei rechtskräftig.

Nach Einschätzung der Sparkasse Chemnitz müsste das von Sellner gegründete„ Institut für Remigration“ verboten werden, heißt es in dem Bericht weiter. Es widerspreche dem Grundgesetz. Der rechtsextreme Kampfbegriff „Remigration“ meint die Ausweisung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.

Vor einigen Jahren hatte die Sparkasse Chemnitz bereits ein Konto für die rechtsextreme Kleinstpartei „Freie Sachsen“ abgelehnt. Damals entschied das Verwaltungsgericht allerdings für die „Freien Sachsen“, weil die Partei einen Anspruch auf Gleichbehandlung habe.