Dobrindt stößt neue Debatte über Höhe des Bürgergelds an

Dobrindt stößt neue Debatte über Höhe des Bürgergelds an
Bundesinnenminister Dobrindt findet die Regelsätze im Bürgergeld zu hoch und sieht großes Sparpotenzial. Die SPD widerspricht. Eine Neuberechnung der Regelsätze steht aber tatsächlich bald an.
17.06.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will niedrigere Leistungen für Menschen im Bürgergeldbezug. „Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist“, sagte er dem Magazin „Focus“ in einem am Mittwoch online veröffentlichten Interview. Die Anhebungen unter der vorherigen Regierung hätten „zu erheblichen Kostensteigerungen geführt“. Das Bürgergeld könne „einen entscheidenden Beitrag“ zur Haushaltskonsolidierung leisten, befand Dobrindt. Aus der SPD kam umgehend Widerspruch.

Seit Anfang 2024 beträgt der Regelsatz für alleinlebende Menschen 563 Euro im Monat. Am 1. Juli wird das Bürgergeld von der Grundsicherung abgelöst. Dann gelten zwar strengere Regeln für Bezieherinnen und Bezieher, bei den Regelsätzen ändert sich aber nichts.

CDU-Abgeordneter: Arbeitsanreize „deutlich zu gering“

Der Unions-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Winkel (CDU) forderte eine „ehrliche Debatte über die Höhe des Leistungsniveaus“. Die Höhe des Bürgergelds „in Kombination mit der Übernahme von Miet- und Energiekosten sowie zahlreicher kostenloser Angebote führt dazu, dass der Anreiz für eine Arbeitsaufnahme deutlich zu gering ist“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel (SPD), warnte vor überzogenen Erwartungen. „Aus dem Wahlkampf müsste der Minister doch wissen, dass Milliardeneinsparungen nicht zu erzielen sind“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Es ist leicht, zu sagen, wenn man Menschen wenige Euro wegnimmt, dass dann die Wirtschaft wieder brummt oder man erhebliche Einsparungen erzielen kann. Die Realität ist eine andere.“

Grünenpolitiker beklagt „Wahlkampf-Märchen“

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch warf der Union in der „Rheinischen Post“ vor, mit dem angeblich großen Sparpotenzial beim Bürgergeld „Wahlkampf-Märchen aufzuwärmen“. Linken-Sozialexpertin Cansin Köktürk sagte der Zeitung, „nicht die Regelsätze sind zu hoch - die Arroganz, mit der hier über Menschen am Existenzminimum gesprochen wird, ist es“. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, betonte, dass das Bürgergeld zuletzt gar nicht angehoben wurde, „trotz immer weiter steigender Preise“.

Das Bundesarbeitsministerium bereitet derzeit ein neues Gesetz zur Ermittlung der Regelsätze vor, wie eine Sprecherin in Berlin sagte. Es solle nächstes Jahr in Kraft treten. Auf die Frage, ob dann auch eine Senkung der Regelsätze möglich sei, sagte die Sprecherin, im bisherigen Gesetz sei ein Bestandsschutz vorgesehen. „Über das neue Gesetz kann ich inhaltlich noch nichts sagen.“

Existenzminimum umfasst auch soziale Teilhabe

Grundlage für die Berechnung der Regelsätze ist eine Erhebung des Statistischen Bundesamts zu den Finanz- und sonstigen Lebensverhältnissen privater Haushalte. Sie wird alle fünf Jahre erneuert; danach erfolgt jeweils eine gesetzliche Anpassung. In den anderen Jahren werden die Regelsätze per Verordnung fortgeschrieben, orientiert an der Preis- und Lohnentwicklung.

Die Regelsätze sollen laut dem Sozialgesetzbuch II „insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie“ und „persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens“ finanzieren. Dazu gehöre „in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass es beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht nur ums „schiere physische Überleben“ gehe.