Straßburg (epd). Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament in Straßburg über die sogenannte Rückführungsverordnung ab. Weil aktuell nur rund jeder vierte abgelehnte Asylbewerber in sein Herkunftsland zurückgeführt werden kann, will die EU die Regeln für Rückführungen verschärfen. EU-Innenkommissar Magnus Brunner nannte die Verordnung am Dienstag „das fehlende Puzzleteil“ im kürzlich in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Kern des Gesetzes sind Rückführungszentren außerhalb der EU. Dorthin sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil Staaten die Aufnahme verweigern. Wo diese Zentren entstehen könnten, ist bislang unklar. In der Diskussion werden Länder in Afrika, aber auch Staaten in Osteuropa genannt. Die Zentren können laut Vereinbarung als endgültiger Zielort oder als Transiteinrichtungen dienen. Unbegleitete Minderjährige sollen von entsprechenden Vereinbarungen ausgenommen bleiben. Mehrere EU-Staaten bemühen sich derzeit um entsprechende Abkommen, darunter Deutschland.
Bruch der „Branddmauer“
Der Einigung war ein Bruch der sogenannten „Brandmauer“ im EU-Parlament vorausgegangen: Christdemokraten (EVP) sowie rechte und rechtsextreme Fraktionen, darunter auch die AfD-Fraktion ESN, hatten in der parlamentarischen Arbeit an dem Vorhaben gemeinsam abgestimmt.



