Landkreistag will mehr Kinder für Pflege der Eltern zahlen lassen

Landkreistag will mehr Kinder für Pflege der Eltern zahlen lassen
Der Präsident des Deutschen Landkreistages positioniert sich in der Debatte um die 100.000-Euro-Grenze für das geschonte Jahreseinkommen von Kindern Pflegebedürftiger. "Wir können uns das einfach nicht mehr leisten", sagt Achim Brötel.

Düsseldorf (epd). Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), mehr Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen. Im Grunde sei es überfällig, die Schonbeträge zu senken, sagte Achim Brötel (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistages, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstag). Seit 2020 würden Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. Diese Grenze sei aus Sicht des Landkreistages eindeutig zu hoch.

Zur Begründung sagte Brötel: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können.“ Es gebe aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen. „Wir können uns das einfach nicht mehr leisten“, sagte er. Ein Absenken der Einkommensgrenze wäre nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

Neue Regeln für Schenkungen gefordert

Zugleich forderte der Präsident neue Regeln für Schenkungen. Die Sozialämter würden immer häufiger beobachten, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.

Im aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegereform ist bislang bezüglich des Schoneinkommens der Kinder Pflegebedürftiger keine Änderung vorgesehen. Allerdings heißt es dort, die Regierung strebe „in einem separaten Verfahren eine Rücknahme“ der 2020 eingeführten Regelung an. Dies solle „einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen“ leisten.