Debatte über Zahlungsverpflichtung von Kindern für Pflege der Eltern

Debatte über Zahlungsverpflichtung von Kindern für Pflege der Eltern
Derzeit können nur Spitzenverdiener für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden. Die Bundesregierung will das ändern - ihre Pflegebevollmächtigte mahnt allerdings zur Vorsicht.
15.06.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), warnt vor einer zu hohen finanzielle Belastung für Kinder von Pflegebedürftigen. Sie halte es für falsch, die Grenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen zu streichen, ab der Erwachsene für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden können, sagte Staffler dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag). Genau das will das Bundesgesundheitsministerium aber erreichen, wenn auch noch nicht mit dem aktuell diskutierten Reformpaket.

„Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, argumentierte Staffler. Insofern gehe es um eine faire Lastenverteilung. Über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sollte aus Stafflers Sicht gesprochen werden. „Ich will der Debatte in der Koalition aber nicht vorgreifen“, fügte die CSU-Politikerin hinzu.

Bentele: Verschärfung sozialer Ungerechtigkeit

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es wäre „eine weitere Verschärfung der sozialen Ungerechtigkeit, wenn Menschen, die weniger als 100.000 Euro verdienen, für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssten“. Viele Menschen würden sich angesichts von Inflation, steigenden Mieten und Energiekosten „jetzt schon den Kopf zerbrechen, wie sie alles zahlen sollen“.

Kann jemand die eigenen Pflegekosten nicht tragen, springt das Sozialamt vor Ort mit der Hilfe zur Pflege ein. Es kann die Kinder der Betroffenen finanziell heranziehen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Geprüft wird dies nur, falls es konkrete Hinweise auf höhere Einkünfte gibt - andernfalls wird angenommen, dass das Einkommen niedriger liegt.

Im aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegereform ist bislang keine Änderung vorgesehen. Allerdings heißt es dort, die Regierung strebe „in einem separaten Verfahren eine Rücknahme“ der 2020 eingeführten Regelung an. Dies solle „einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen“ leisten.

Reform soll nächstes Jahr greifen

Staffler räumte ein, dass bei der Pflege drastisch gespart werden müsse. Die Pflegeversicherung habe ein Volumen von rund 70 Milliarden Euro jährlich. „Allein in den nächsten beiden Jahren müssen mehr als 20 Milliarden Euro eingespart werden, um die Pflegeversicherung handlungsfähig zu halten. Mit Klein-Klein kommen Sie da nicht weiter“, sagte die Pflegebevollmächtigte und ergänzte: „Alle müssen ihren Beitrag leisten.“

Das Bundeskabinett soll den Reformentwurf des Gesundheitsministeriums noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Anschließend befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen. Die Reform soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.