Bundesratsinitiative gegen Femizide: Länder für Strafrechts-Reform

Bundesratsinitiative gegen Femizide: Länder für Strafrechts-Reform
Femizide sollen im Gesetz als Straftatbestand präziser verankert werden - das fordern Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen in einem am Freitag eingebrachten Entschließungsantrag im Bundesrat.

Schwerin (epd). Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen haben eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um geschlechterbezogene Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten präziser im Gesetz zu verankern. Ziel des Entschließungsantrags sei es, die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder wegen patriarchaler Strukturen - also sogenannte Femizide - im Strafgesetzbuch unmissverständlich abzubilden, teilte das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern am Freitag mit.

„Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten“, erklärte die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jaqueline Bernhardt (Linke), in ihrer Rede vor der Länderkammer. Diese Taten seien die extremste Form geschlechterspezifischer Gewalt und der Ausdruck von zerstörerischem Besitzdenken sowie patriarchalen Herrschafts- und Kontrollansprüchen, sagte Bernhardt.

Allein im Jahr 2024 seien in Deutschland 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden. Die wissenschaftliche „FemiziDE-Studie“ aus dem Jahr 2025 zeige zudem, dass der sogenannte Partnerinnenfemizid die häufigste Form in Deutschland ist. Die meisten Taten stünden im direkten Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung.

Unterschiedliche juristische Einstufung

Ein zentrales Problem sei derzeit die uneinheitliche strafrechtliche Bewertung durch die Justiz, hieß es. Vergleichbare Fälle werden in der Praxis teils als Mord, teils als Totschlag eingestuft. Die bestehenden Mordmerkmale reichten oft nicht aus, um geschlechterbezogene Motive verlässlich und konsequent zu erfassen.

Die Bundesregierung werde mit dem jetzigen Antrag aufgefordert, bei der ohnehin debattierten Reform der Tötungsdelikte sicherzustellen, dass diese Motive gesetzlich klar definiert werden. Bernhardt betonte: „Es geht nicht um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit.“ Der Bundesrat hat den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.