Brüssel (epd). Die 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) tritt am Freitag in Kraft. Mit dem Asylpakt will die Europäische Union Asylverfahren stärker vereinheitlichen, die Kontrolle der Außengrenzen verschärfen und die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU neu regeln.
MIt Geas wird die umfassendste Änderung des EU-Asylrechts seit Jahren wirksam. Das Paket umfasst neun Verordnungen und eine Richtlinie. Für die Umsetzung der neuen Vorschriften hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Laut EU-Kommission ist die Umsetzung dennoch nicht abgeschlossen.
Die Reform sieht künftig unter anderem ein sogenanntes Screening als erste Station für Schutzsuchende vor. Dahinter steht die umfassende Identifizierung von Personen, inklusive Gesundheits- und Sicherheitskontrollen sowie der Abnahme von biometrischen Daten. Ziel ist es, Personen danach rasch den zuständigen Verfahren zuzuordnen und irreguläre Einreisen besser zu kontrollieren.
Hauptverantwortung bei Staaten an EU-Außengrenze
Grenzverfahren sind ein weiteres Kernstück der Reform. Dabei handelt es sich um beschleunigte Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit Kindern, müssen währenddessen in speziellen Einrichtungen bleiben. Neben den Grenzverfahren sieht Geas weitere beschleunigte Verfahren vor. Sie betreffen insbesondere Menschen aus Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sowie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten.
Die Hauptverantwortung bleibt bei den Staaten an den EU-Außengrenzen. Obwohl das sogenannte Dublin-Verfahren stark in der Kritik steht, bleibt der Grundsatz bestehen: Zuständig ist in der Regel der Staat der Ersteinreise eines Schutzsuchenden.
Rückführungszentren in Drittstaaten
Ergänzend ermöglicht die Rückführungsverordnung sogenannte Return-Hubs in Staaten außerhalb der EU, in denen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden können.
Kritiker sehen die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, etwa durch mehr und längere Inhaftierungen an den Außengrenzen, eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten und die Einführung der Return Hubs.



