Warken legt Entwurf für Pflegereform vor und erntet prompt Kritik

Warken legt Entwurf für Pflegereform vor und erntet prompt Kritik
Die Bundesgesundheitsministerin plant zahlreiche Änderungen im System der sozialen Pflegeversicherung. Dass damit höhere Kosten auf Pflegebedürftige und Beitragszahler zukommen, ruft deutliche Kritik hervor.
04.06.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). In der sozialen Pflegeversicherung stehen umfangreiche Änderungen bevor. Der Reformentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium, der am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag, sieht unter anderem höhere Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad vor sowie eine langsamere Steigerung der Zuschüsse für Pflegeheimkosten und höhere Beiträge für Kinderlose. Während das Konzept deutlich später fertig wurde als angekündigt, ließ Kritik nicht lange auf sich warten.

Laut dem mehr als 200 Seiten langen Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Nina Warken (CDU) soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen wegfallen. Für sie wird demnach ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Ausnahmen sind unter anderem für Menschen vorgesehen, die junge Kinder betreuen.

Für kinderlose Versicherte soll der bereits bestehende Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozentpunkte steigen. Durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze müssen Gutverdiener und deren Arbeitgeber ebenfalls mehr bezahlen.

Neuer Anspruch auf „Pflegebegleitung“

Für Menschen im Pflegeheim sollen die Zuschüsse der Pflegekassen zu den Eigenanteilen langsamer steigen. Bisher geben die Pflegekassen nach jeweils einem Jahr im Heim etwas mehr Geld dazu - nach drei Jahren tragen sie 75 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Nun sollen alle Fristen um ein halbes Jahr verlängert werden, sodass der Maximalzuschuss erst nach viereinhalb Jahren fließt.

Änderungen sind auch bei den Pflegegraden vorgesehen. Zum einen sollen die Einstufungskriterien heraufgesetzt werden. Damit würden Menschen erst mit größeren Beeinträchtigungen als heute als pflegebedürftig angesehen. Außerdem soll für zu Hause lebende Menschen mit Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Bei Pflegegrad 2 und 3 soll drei Monate lang nur die Hälfte gezahlt werden. Im Gegenzug soll ein neuer Anspruch auf „Pflegebegleitung“ geschaffen werden, damit Betroffene und ihre Angehörigen frühzeitig Hilfe und Beratung bekommen.

Hintergrund der Reformpläne ist die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung. Die Ausgaben sind ebenso wie die Zahl der Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Kassenverband: Staat macht sich „schlanken Fuß“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, bewertete das Paket als unausgewogen. „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“, erklärte Vorstandschef Oliver Blatt.

Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte vor dramatischen sozialen Folgen. „Absehbar wird die Sozialhilfequote bei Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf 50 Prozent ansteigen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte die Maßnahmen zulasten von Pflegebedürftigen. Warken habe „vor allem ein Spargesetz“ vorgelegt, sagte Vorstandschefin Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

SPD-Experte hat Änderungswünsche

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, meldete umgehend Änderungsbedarf an. Zwar enthalte Warkens Entwurf „wichtige Ansätze“, erklärte er in Berlin. Es fehle aber der von SPD-Seite vorgeschlagene Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung.

Das Gesundheitsministerium hofft, dass das Kabinett den Reformentwurf vor Beginn der Sommerpause im Juli beschließt. Anschließend befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen.