Antisemitisches Plakat: Gericht verurteilt Flensburger Händler

Antisemitisches Plakat: Gericht verurteilt Flensburger Händler
Ein Flensburger Einzelhändler ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Er hatte im September 2025 in seinem Schaufenster ein antisemitisches Plakat aufgehängt.

Flensburg (epd). Das Amtsgericht Flensburg hat am Montag einen Einzelhändler wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte im September 2025 in seinem Schaufenster ein Plakat mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“ aufgehängt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Mann muss zudem 1.200 Euro zahlen. Der Betrag soll der KZ-Gedenkstätte Ladelung zugute kommen. Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ist noch nicht rechtskräftig.

Angriff auf Menschenwürde

Mit dem Plakat habe der Angeklagte in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen die in Deutschland lebenden Jüden und Juden zum Hass aufgestachelt, hieß es. Dabei habe er die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen. Der Mann könne sich für seine Äußerung nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Diese finde dort ihre Grenze, wo die Rechte anderer Menschen verletzt würden. Das sei hier der Fall.

Die Äußerung rufe bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber in der Zeit des Nationalsozialismus hervor. Der Hinweis des Mannes, er habe nur solche Jüdinnen und Juden gemeint, die die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gazastreifen guthießen, sei unerheblich, da das Plakat dazu nicht differenziert habe.