Studie untersucht Auswirkungen von Sozialstaatsreform

Studie untersucht Auswirkungen von Sozialstaatsreform
Die Bundesregierung will die steuerfinanzierten Sozialleistungen reformieren. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beleuchtet mögliche Auswirkungen.

Nürnberg (epd). Eine Reform von Wohngeld und Kinderzuschlag kann laut einer Studie Geld einsparen und Transferempfänger dazu anhalten, mehr zu arbeiten. Welcher der Effekte stärker sei, hänge von der konkreten Ausgestaltung der Reform ab, teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Montag mit.

In der Expertise wurden drei Varianten mit jeweils unterschiedlichen Szenarien durchgespielt: das Aufgehen von Wohngeld und Kinderzuschlag in einer reformierten Grundsicherung, die Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag sowie die Einführung eines Erwerbsbonus über das Steuersystem. Variante 1 würde den Forschern zufolge zu unmittelbaren Einsparungen von jährlich drei bis fünf Milliarden Euro führen, infolge von verringerten Arbeitsanreizen reduziere sich der fiskalische Effekt jedoch um zwei bis drei Milliarden Euro. Variante 2 würde demnach zwischen einer und vier Milliarden Euro bringen, fast ausschließlich durch Arbeitsanreize.

Nichterwerbstätige auf jeden Fall schlechtergestellt

Für Variante 3 gaben die Forscherinnen und Forscher keine Einsparsummen an. Zwar dürfte diese Variante die Verwaltungskosten erheblich senken, hieß es in der Studie: „Dem stehen jedoch hohe fiskalische Kosten gegenüber, da auch Haushalte ohne bisherigen Transferanspruch begünstigt werden.“ Bei allen Reformansätzen sei zu beachten, dass nichterwerbstätige Haushalte, beispielsweise von Rentnerinnen und Rentnern, schlechtergestellt würden.

Ende Januar hatte eine Kommission Vorschläge für die Reform steuerfinanzierter Sozialleistungen vorgelegt. Die Kommission empfahl, existenzsichernde Leistungen wie Bürgergeld und Grundsicherung im Alter mit Kinderzuschlag und Wohngeld „in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz“ aufgehen zu lassen.