Getöteter Zugbegleiter: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

Getöteter Zugbegleiter: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar Anklage erhoben. Sie lautet auf Mord.

Zweibrücken (epd). Im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen einen 26-Jährigen Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Der Angeschuldigte, ein griechischer Staatsbürger aus Luxemburg, habe den 36-jährigen Zugbegleiter am 2. Februar in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und dem saarländischen Homburg angegriffen und tödlich verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Donnerstag mit.

Kurz nach Verlassen des Bahnhofs in Landstuhl gegen 17.40 Uhr sei der 26-Jährige von Çalar kontrolliert worden. Nachdem dieser keine Fahrkarte vorgezeigt habe, habe ihn der Zugbegleiter aufgefordert, den Zug zu verlassen. In der Folge habe der Angeschuldigte Çalar mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und insbesondere gegen die Schläfen gegeben. Dabei habe er den Tod des Zugbegleiters zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeschuldigte habe schließlich von ihm abgelassen und sich zurück auf seinen Platz gesetzt. Çalar starb später in einer Klinik an einer Gehirnblutung.

Beschuldigter bestreitet Tötungsvorsatz

Der 26-Jährige befindet sich der Staatsanwaltschaft zufolge in Untersuchungshaft. Bei einer richterlichen Vorführung sowie einer forensisch-psychologischen Untersuchung habe er die Tat eingeräumt. Allerdings habe er den Tötungsvorsatz bestritten und sich teilweise auf Erinnerungslücken berufen. Das Landgericht Zweibrücken müsse nun über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer entscheiden.