Juristin Beck begrüßt Bundesratsinitiative zu Femiziden

Juristin Beck begrüßt Bundesratsinitiative zu Femiziden
Niedersachsen will eine Klarstellung im Strafrecht zu Tatmotiven bei geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen durch Männer erreichen. Die Juristin Susanne Beck begrüßt die Initiative, warnt aber: Das reicht nicht aus.
27.05.2026
epd
epd-Gespräch: Martina Schwager

Hannover (epd). Die Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin Susanne Beck begrüßt die Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung zu Femiziden im Strafrecht. Sie halte es für sinnvoll, im Gesetzestext explizit klarzustellen, dass das gezielte Töten von Frauen aufgrund ihres Geschlechts das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfülle, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gerade dass die Initiative offen lasse, ob es einen eigenen Straftatbestand für Femizide geben solle oder etwa die vorsätzlichen Tötungsdelikte insgesamt reformiert werden sollten, sei positiv zu bewerten. Eine breite Diskussion über das Für und Wider sei notwendig.

Zwar sei für die Tötung einer Frau etwa durch den Partner oder Ex-Partner auch jetzt schon eine Verurteilung wegen Mordes möglich, sagte Beck. Allerdings zeige die Praxis, dass Richter noch häufig das Mordmerkmal verneinten und dem Täter eine emotionale Ausnahmesituation aufgrund der Trennung zugutehielten. Allein mit einer Klarstellung im Strafrecht lasse sich das Problem allerdings nicht lösen, warnte Beck. Mindestens genauso wichtig seien Prävention und Opferschutz.

Breite gesellschaftliche Diskussion notwendig

Die Jura-Professorin hält zudem eine breite gesellschaftliche Diskussion über die geschlechtsbezogene Tötung von Frauen durch Männer für dringend notwendig. Femizide seien nur die Spitze einer Gewaltpyramide gegen Frauen. Die Gewalt entstehe durch sexistische Witze und Sprüche, gehe über verbale, körperliche und sexuelle Gewalt und ende bei der Tötung. „Der Mord an einer Frau, weil sie eine Frau ist, wächst auf einem Nährboden, auf dem Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich weitverbreitet ist“, sagte Beck. Patriarchale Machtstrukturen seien trotz Erfolgen in der geschlechtlichen Gleichstellung erhalten geblieben.

Das Landeskabinett in Hannover hatte am Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Überarbeitung von Tatmotiven bei geschlechtsbezogenen Tötungsdelikten in den Bundesrat einzubringen. „Das gezielte Töten von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts muss endlich als das geahndet werden, was es ist: als Mord“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD).

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen nachschärfen. Ein Gesetzentwurf liegt dazu bislang nicht vor. Laut Bundeskriminalamt ist nahezu jeden Tag eine Frau in Deutschland von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen.