Berlin (epd). Die Bundesregierung will eine bessere strafrechtliche Verfolgung von erzwungenen Leihmutterschaften, Adoptionen und Heiraten durchsetzen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, solche Fälle künftig als Menschenhandel einzustufen. Gleichzeitig sollen für verschiedene Formen des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung höhere Haftstrafen möglich sein als bisher.
Die bisherigen strafrechtlichen Regelungen seien „unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch“, erklärte das Ministerium. Dies habe auch eine wissenschaftliche Evaluation gezeigt. „Die Schwierigkeiten der Strafverfolgung zeigen sich in den niedrigen Verurteilungszahlen im Bereich des Menschenhandels.“
Hubig warnt vor Ausnutzung der „modernen Sklaverei“
Geplant ist nun, verschiedene Tatbestände an einer Stelle im Strafgesetzbuch zusammenzufassen und neu zu formulieren. Im Paragrafen zum Menschenhandel sollen künftig explizit auch „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“, „Ausbeutung bei der Adoption“ und Zwangsheirat aufgeführt werden. Zugleich wird klargestellt, dass sich jeder strafbar macht, der vom „Dienst“ eines Opfers von Menschenhandel profitiert: „Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Der Gesetzentwurf dient in Teilen auch der Umsetzung europäischer Vorgaben. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit der Vorlage. Die Bundesregierung strebt an, dass die Änderungen bald in Kraft treten.



