Neues Asylsystem: Migrationsforscher sieht Menschenrechte in Gefahr

Neues Asylsystem: Migrationsforscher sieht Menschenrechte in Gefahr
Am 12. Juni tritt ein neues Europäisches Asylsystem auch in Deutschland in Kraft. Der Migrationsforscher Jochen Oltmer kritisiert, damit wollten die EU-Staaten sich noch mehr abschotten.
25.05.2026
epd
epd-Gespräch: Martina Schwager

Osnabrück (epd). Der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer sieht im Mitte Juni in Kraft tretenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die Gefahr, dass das Asylrecht ausgehöhlt wird und die Menschenrechte missachtet werden. Die Idee der Genfer Flüchtlingskonvention, Menschen Schutz vor Krieg, Gewalt und Verfolgung zu bieten, stehe aus seiner Sicht nicht mehr im Vordergrund, sagte Oltmer in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Es geht stattdessen darum, die EU-Staaten und Gesellschaften vor den Schutzbedürftigen zu schützen.“

Das Wort „Abschreckung“ komme zwar in dem mehr als 500 Seiten starken Gesetzestext nicht vor, stehe aber dennoch unausgesprochen darüber, betonte der Historiker an der Universität Osnabrück. Das GEAS sei vor allem innenpolitisch motiviert. Die Asylmigration polarisiere die Gesellschaften. Das Anwachsen rechtspopulistischer Parteien sei ein Ausdruck dieser Entwicklung, erläuterte Oltmer. Deshalb habe die EU-Politik beschlossen, das Thema Asyl auszulagern. „So können die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, sie bräuchten sich darum nicht zu kümmern - frei nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn.“

Beschleunigte Asylverfahren an Außengrenzen

Das im Mai 2024 von der EU beschlossene Gesetzespaket muss bis zum 12. Juni in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. In Deutschland tritt es an diesem Tag in Kraft. Kernpunkte sind beschleunigte Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, die schnelle Rückführung abgelehnter Bewerber sowie eine gleichmäßige Lasten-Verteilung auf alle EU-Länder. Die sogenannte Sekundärmigration, also die Weiterreise in andere EU-Länder, soll eingedämmt werden.

Oltmer kritisierte die Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen. Die Schutzsuchenden unterlägen dadurch der sogenannten „Fiktion der Nichteinreise“, die für sie auch heute schon in den Transitbereichen der Flughäfen gälte. Sie befänden sich somit offiziell nicht in der EU und würden in geschlossenen Zentren untergebracht, erläuterte der Professor am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien. „Wir wissen aus der Geschichte, dass solche abgeschotteten Lager per se ein Einfallstor für Menschenrechtsverletzungen sind.“

Risiken für Fehleinschätzungen

Bei einer maximalen Dauer von nur zwölf Wochen für die Verfahren ist laut Oltmer zudem das Risiko für Fehleinschätzungen hoch. Abgelehnte Migranten könnten auch in Länder zurückgewiesen werden, in die sie keinerlei Verbindung hätten. Die Betroffenen hätten kaum Möglichkeiten, den Rechtsweg zu beschreiten. Daran würden auch die vorgesehenen unabhängigen Monitoring-Kommissionen nichts ändern.

Darüber hinaus bezweifelt der Migrationsforscher, dass die GEAS-Regeln tatsächlich vollständig umgesetzt werden. Asylzentren außerhalb der EU seien bisher nicht eingerichtet. Es zeichne sich auch nicht ab, welche Länder sich dazu bereitfinden könnten. EU-Außenstaaten wie Griechenland oder Italien seien noch nicht ausreichend auf Asylverfahren an ihren Grenzen vorbereitet. Flüchtende würden versuchen, ihre Routen immer wieder zu ändern. Das spiele Menschenhändlern und Schleusern in die Hände. Zudem bleibe die Frage unbeantwortet, warum eine schon seit Jahrzehnten erfolglos angestrebte Verteilung der Schutzbedürftigen plötzlich funktionieren sollte.