Ministerin Hubig will Gewaltopfern schnellere Scheidung ermöglichen

Ministerin Hubig will Gewaltopfern schnellere Scheidung ermöglichen
Justizministerin Hubig will Opfern häuslicher Gewalt eine frühzeitige Scheidung von ihrem Partner ermöglichen. Ein Gesetzentwurf sieht außerdem besseren Schutz durch die Geheimhaltung des Wohnorts vor.
22.05.2026
epd
Von Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach den Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig schneller als bislang von ihren Partnern scheiden lassen können. Laut einem Gesetzentwurf des Ministeriums, der dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, soll damit dem Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung getragen werden, eine Ehe mit einem Gewalttäter „möglichst schnell zu beenden“. In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig am Freitag in Berlin. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“ Eine „unzumutbare Härte“ liege demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnort der Betroffenen soll besser geheim gehalten werden

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. Zukünftig sollen Betroffene häuslicher Gewalt sie auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes führen können.

„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte die Ministerin. Betroffene müssten sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei Hubig zufolge eine „Schlüsselrolle“: Sie träfen die zentralen Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Der Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen soll durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden. Durch zusätzliche Anforderungen an Familienrichter soll sichergestellt werden, dass sie sich besser mit häuslicher Gewalt und ihren Folgen auskennen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Änderungen vor, um die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern. So sollen insbesondere die Möglichkeiten für Kinder ab 14 Jahren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, erweitert werden. Pflegeeltern sollen besser in das Verfahren eingebunden werden.

Der Entwurf wurde am Mittwoch an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss er danach vom Kabinett und dem Bundestag beschlossen werden.