Bochum (epd). Laut dem Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Rechtsstreit einer ehemaligen Stellenbewerberin mit der Diakonie mutmaßlich keine weitreichenden praktischen Folgen. Größere unmittelbare Auswirkungen habe das Urteil nicht, weil die evangelische Kirche ihre Einstellungsregeln bereits reformiert und stärker an europäisches Diskriminierungsrecht angepasst habe, sodass sie nur noch in bestimmten Fällen die Kirchenmitgliedschaft verlange, sagte er am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Diakonie Deutschland durfte laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im konkreten Fall die Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung verlangen. Deshalb bekommt die Sozialpädagogin Vera Egenberger keine Entschädigung wegen Diskriminierung.
Egenberger, die keiner Kirche angehört, hatte sich 2012 auf eine befristete Referentinnenstelle bei der Diakonie beworben, für die eine Kirchenmitgliedschaft verlangt wurde. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Darin sah sie eine Benachteiligung wegen der Religion und klagte. Der Fall ging seither über sämtliche Instanzen und wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht final entschieden.
Entscheidung von 2018 hinfällig
Das Gericht korrigierte damit seine frühere Linie aus dem Jahr 2018. Damals hatte es der Klägerin noch eine Entschädigung zugesprochen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil im vergangenen Jahr aufgehoben und den Fall an das BAG zurückverwiesen hatte, entschieden die Richter nun zugunsten der Diakonie.
Es sehe so aus, als habe das BAG nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, sagte der Jura-Professor. Die Kirchen könnten für bestimmte Stellen, bei denen sie die Kirchenmitgliedschaft für entscheidend halten, die Religionszugehörigkeit verlangen. Ob eine solche Wesentlichkeit vorliege, entscheiden die Kirchen, aber ihre Entscheidung sei im Anschluss gerichtlich überprüfbar.
Diversität kann ein Gewinn sein
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit der vorgesehenen Vertretung der Diakonie gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen. „Dass das BAG nun angesichts der konkreten Stelle der Argumentation der Diakonie folgt, kann man erst einordnen, wenn die Begründung vorliegt“, sagte Joussen. „Unbedingt nahe liegt das bei dieser Referentenstelle, um die es ging, auf den ersten Blick nicht.“
Die Kirchen seien ohnehin gut beraten, sehr sorgfältig zu überlegen, ob sie jeweils eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, selbst wenn sie es dürfen, sagte Joussen. „Die von der katholischen Kirche verwendete Formulierung 'Vielfalt ist eine Stärke' stünde meines Erachtens gerade auch der evangelischen Kirche gut an. Es kann ein Gewinn sein, mit einer diversen Belegschaft zu arbeiten, unabhängig davon, dass die Kirchen ohnehin Schwierigkeiten haben, Stellen mit Kirchenmitgliedern zu besetzen.“




