Karlsruhe (epd). Der von einer falschen Narkoseärztin verursachte Tod von drei Patienten in einem Krankenhaus in Nordhessen war kein Mord. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch urteilte, hat das Landgericht Kassel eine Verurteilung wegen Mordes aufgrund des fehlenden Vorsatzes rechtsfehlerfrei verneint (Az.: 2 StR 635/25).
Damit wiesen die Karlsruher Richter die Revision der Nebenklägerin, der Ehefrau eines verstorbenen Patienten, zurück. Über die Revision der falschen Ärztin hinsichtlich ihrer 15-jährigen Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge will der BGH zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Fehlerhaft durchgeführte Narkosen
Die Frau hatte sich bei einer nordhessischen Klinik als ausgebildete Anästhesistin ausgegeben und war dort zwischen März 2016 und November 2017 als Narkoseärztin tätig. Tatsächlich war sie keine ausgebildete Medizinerin. Der Klinik hatte sie eine gefälschte Approbationsurkunde und einen unrichtigen Lebenslauf vorgelegt. Ihr medizinisches Wissen hatte sie sich angelesen.
Aufgrund fehlerhaft durchgeführter Narkosen verursachte die Frau den Tod von drei Patienten, darunter auch der Ehemann der Nebenklägerin. Das Landgericht Kassel verurteilte sie 2022 wegen Mordes in Tateinheit mit Verabreichen von Betäubungsmitteln zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Nebenklägerin wollte Verurteilung wegen Mordes
Der BGH kippte diese Entscheidung teilweise, weil der Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet war. Daraufhin sprach das Landgericht die Angeklagte aufgrund des Todes des Ehemanns der Nebenklägerin der Körperverletzung mit Todesfolge und des Verabreichens von Betäubungsmitteln für schuldig und verurteilte sie zu 15 Jahren Haft. Vor dem BGH wollte die Nebenklägerin eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.
Doch ein Tötungsvorsatz und damit Mord lag nicht vor, so der BGH. Die Angeklagte habe nach den Feststellungen des Landgerichts den Patienten nicht töten wollen. Sie habe vielmehr ihren vermeintlichen Status als Ärztin behalten wollen und habe selbst an sich geglaubt. So habe sie nach Auftreten von Komplikationen bei der Narkose eine Oberärztin hinzugerufen, um den Tod des Patienten zu vermeiden.




