Hessen: Verhandlung über AfD-Einstufung als Verdachtsfall gestartet

Hessen: Verhandlung über AfD-Einstufung als Verdachtsfall gestartet
In Wiesbaden verhandelt das Verwaltungsgericht erneut die Frage, ob der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Eine Entscheidung wird in dieser Woche erwartet.

Wiesbaden (epd). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt seit Montag über die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Die Partei wehrt sich sowohl gegen ihre Einstufung im hessischen Verfassungsschutzbericht im Jahr 2022 als auch gegen die öffentliche Bekanntgabe durch den Verfassungsschutz und das hessische Innenministerium. Eine Entscheidung wird in dieser Woche erwartet.

Verhandelt wird insbesondere die Frage, inwieweit eine Einstufung der Bundespartei als rechtsextremer Verdachtsfall auf die Landesverbände übertragbar ist. Aktuell klagt die Bundespartei gegen diese Einstufung vor dem Bundesverfassungsgericht.

AfD fordert, Verfahren auszusetzen

Zum Auftakt des Prozesses wurde vonseiten der AfD zunächst gefordert, das Verfahren in Hessen so lange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Außerdem verlangte die AfD, alle Personen, deren Zitate in vorangegangenen Gerichtsentscheidungen als Beweismittel genutzt wurden, als Zeugen vorzuladen. Das wären mehrere Dutzend Zeugen. Beide Anträge lehnte das Gericht ab.

In einem Eilverfahren im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits entschieden, dass die Einstufung des Landesverbandes als Verdachtsfall rechtmäßig gewesen sei. Allerdings hätten der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium dies nicht öffentlich bekanntgeben dürfen. Beim aktuellen Verfahren handelt es sich um das Hauptverfahren.