Berlin (epd). Die neuen Regeln für Heizungen sind ein Stück näher gerückt: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz der Ministerien für Wirtschaft und Wohnen. Es soll vor allem die Vorgabe abschaffen, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Somit können künftig weiter Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen dem Entwurf zufolge aber einen wachsenden Anteil an klimafreundlicheren Treibstoffen wie Biogas verbrennen: Ab 2029 sind mindestens zehn Prozent vorgesehen, ab 2030 dann 15 Prozent, 2035 steigt der Anteil auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ein weiterer Anstieg ist nicht eingeplant.
Mieter und Vermieter sollen sich Zusatzkosten teilen
Die Pläne können zu zusätzlichen Kosten für Mieterinnen und Mieter führen. Zum einen steigt der CO2-Preis für das Verbrennen von Gas und Öl, zum anderen könnten die beizumischenden Biokraftstoffe recht teuer sein. Der Entwurf sieht vor, dass Vermieter und Mieter jeweils die Hälfte des CO2-Preises, der Kosten für die Biokraftstoffe und der Gas-Netzentgelte bezahlen. Dies soll über die jährliche Heizkostenabrechnung geregelt werden.
Die Regierungspläne stoßen auf scharfe Kritik von Umwelt- und Sozialverbänden. Sie beklagen einen mangelnden Klimaschutz und warnen vor einer zusätzlichen Belastung von Mieterinnen und Mietern mit wenig Geld.




