Berlin (epd). Eine Vergewaltigung unter Einsatz von K.o.-Tropfen soll künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorbereitete Strafrechtsverschärfung auf den Weg. Betäubende Mittel werden bei einer Vergewaltigung aktuell rechtlich anders bewertet als etwa der Einsatz einer Waffe, womit maximal drei Jahre Haft drohen.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. Das Strafrecht müsse darauf „eine harte Antwort geben“, sagte sie. Das Gesetzesvorhaben sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. Der Bundestag muss darüber noch beraten.
Zahl der Vergewaltigung 2025 gestiegen
Bereits entschieden hat der Bundestag über den Einsatz von Fußfesseln für Männer nach häuslicher Gewalt gegen Frauen. Vorgelegt hat Hubig zudem Pläne gegen sexualisierte Gewalt an Frauen im Netz und Änderungen im Kindschaftsrecht, um Männern den Umgang mit Kindern untersagen zu können, wenn sie der Mutter gegenüber gewalttätig geworden sind.
Gegen einen insgesamt rückläufigen Trend bei der Kriminalität in Deutschland ist die Zahl der Vergewaltigungen im vergangenen Jahr stark gestiegen. Fast 14.500 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall hat es 2025 laut Statistik des Bundeskriminalamts gegeben. Das waren 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr.




