Berlin (epd). Häusliche Gewalt soll nach den Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig auch Auswirkungen auf das Umgangsrecht eines Elternteils haben. Mit einem am Montag als Entwurf vorgelegten Gesetz soll klargestellt werden, dass der Umgang mit dem Kind bei Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeschlossen werden kann. Klargestellt werden soll dabei auch, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt, sondern auch vor miterlebter Gewalt gehöre.
Hubig sagte: „Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben.“ Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerate, vom anderen attackiert zu werden, ergänzte sie.
Erleichterung für unverheiratete Eltern
Der Gesetzentwurf zu Anpassungen im Kindschaftsrecht enthält zudem weitere Änderungen zur bisherigen Rechtslage. So soll es unverheirateten Eltern künftig leichter gemacht werden, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Bislang müssen dafür übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkundet werden.
Das Gesetz soll künftig zudem die Betreuungsmodelle bei getrennt lebenden Eltern benennen, ohne einem Modell dabei Vorrang einzuräumen. Hubigs Pläne unterscheiden sich damit von den in der Ampel-Zeit nicht mehr verabschiedeten Reformplänen ihres Vorgängers Marco Buschmann (FDP), der das sogenannte Wechselmodell mit hälftiger Aufteilung gesetzlich bevorzugen wollte.




