Hubig will Strafrecht bei geschlechtsspezifischen Tötungen schärfen

Hubig will Strafrecht bei geschlechtsspezifischen Tötungen schärfen
Wer Frauen aus geschlechtsspezifischen Gründen tötet, "der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden", sagt Justizministerin Hubig.

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen nachschärfen. Im Interview mit der „Bild am Sonntag“ sprach Hubig von einer „Klarstellung im Gesetz“ und sagte: „Wir haben jetzt einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus dieser Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, oder nur aus geschlechtsspezifischen Gründen tötet, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden.“

Schon nach heutigem Recht könne die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein, sagte die Ministerin. Man wolle aber das Strafgesetz klarer fassen, „weil es immer noch diese Entscheidung gibt: Na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen.“

Lebenslange Freiheitsstrafe

Eine solche Verschärfung hätte nach Hubigs Worten Folgen für die Täter. Wenn sie wegen Mordes verurteilt würden, bekämen sie eine lebenslange Freiheitsstrafe - „und nicht eine begrenzte Strafe, zum Beispiel von zehn Jahren“.

Mit dem Begriff Femizid werden Taten bezeichnet, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Bereits am Freitag hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln für Gewalttäter bei häuslicher Gewalt ermöglicht. Zum Einsatz kommen sollen sie nur in Hochrisikofällen. Zudem sollen Opfer auf Wunsch ein Gerät bekommen können, das sie warnt, wenn sich ihr Peiniger trotz eines Annäherungsverbots nähert.