Berlin (epd). Für die Lebendnierenspende gelten bald neue Regeln. Der Bundesrat billigte am Freitag die Reform, die solche Spenden auch unter Menschen ohne enges persönliches Verhältnis ermöglicht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel der Neuerung ist es, die Zahl der Nierenspenden zu erhöhen.
Bisher ist das Transplantieren von Organen lebender Spender nur erlaubt, wenn zum Empfänger oder zur Empfängerin eine enge Beziehung besteht. Künftig sind bei Nieren sogenannte Überkreuzspenden möglich. Hier geht es um zwei Menschen mit einer engen persönlichen Beziehung, bei denen eine Person eine Niere braucht und die andere zur Spende bereit wäre, was aber aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen sollen die spendewilligen Partner dem spendebedürftigen Partner eines anderen Paares ihr Organ zur Verfügung stellen können.
Reform greift in rund drei Jahren
Außerdem wird die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ erlaubt. Dabei kann jemand auch ganz ohne Verbindung zu einer Person mit Organspendebedarf eine Niere zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wer sie bekommt. Die neuen Spendemöglichkeiten sollen in rund drei Jahren in Kraft treten, damit vorher die nötigen organisatorischen Grundlagen geschaffen werden können.




