Berlin (epd). Elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Frauen künftig besser vor Angriffen von Männern schützen, die ihnen schon einmal Gewalt angetan haben. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz, das Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln für Gewalttäter bei häuslicher Gewalt ausdrücklich ermöglicht. Zudem sollen Opfer auf Wunsch ein Gerät bekommen können, das sie warnt, wenn sich ihr Peiniger trotz eines Annäherungsverbots nähert.
Die Abgeordneten von Union, SPD, AfD und Grünen stimmten für das Gesetz. Die Linke enthielt sich, weil sie einen eigenen, weitergehenden Antrag eingebracht hatte.
Das Modell wird bereits in Spanien praktiziert. „Jetzt kommt die elektronische Fußfessel endlich auch hier“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Straftaten und Gewalt gegen Frauen sind zuletzt angestiegen. 2024 gab es laut Bundeskriminalamt 308 Opfer von Femiziden, viele von ihnen wurden durch den eigenen Partner oder Ex-Partner getötet.
Anordnung für zunächst sechs Monate
Die Fußfessel wird an einem Band über dem Knöchel getragen und gibt Auskunft über den Aufenthaltsort eines Gewaltstraftäters. Das Tragen des Sendegeräts soll dem Gesetz zufolge für maximal sechs Monate angeordnet werden können. Eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll aber möglich sein.
Eine Fußfessel darf auch gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, heißt es in der Begründung des Rechtsausschusses. Der Täter ist auch verpflichtet, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann.
Der Gesetz sieht zudem vor, dass Gewalttäter künftig zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden können. Sie sollen erneute Übergriffe verhindern, indem sie vermitteln, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Hubig kündigte weitere Gesetzesvorhaben an, um Frauen vor Gewalt zu schützen.




