Stiftung Patientenschutz: Über Organspende besser aufklären

Stiftung Patientenschutz: Über Organspende besser aufklären
Der Weg zu mehr Organspenden bedingt aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz mehr Information. Die erneut diskutierte Widerspruchsregelung lehnt Stiftungsvorstand Brysch ab.

Dortmund (epd). Das Eintreten von Bundestagsabgeordneten für die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende stößt auf Widerstand bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Einführen der Widerspruchsregelung wäre verfassungswidrig. „Denn wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, argumentierte er. Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Organspende ermögliche nur eine ergebnisoffene und umfassende Aufklärung.

In Deutschland gilt, dass nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden dürfen, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt. Befürworter argumentieren, dass in Ländern, in denen diese Regelung gilt, mehr Organe gespendet und damit Leben gerettet werden. Für Donnerstagvormittag ist unter dem Titel „Paragidmenwechsel in der Organspende - Widerspruchsregelung jetzt“ in Berlin eine Pressekonferenz mit fünf Bundestagsabgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken angekündigt.

Bundestag hielt 2020 an Zustimmungsregelung fest

Brysch sagte, bereits vor sechs Jahren habe der Bundestag die Widerspruchslösung abgelehnt. Ihre Einführung wäre ohnehin verfassungswidrig. Es halte sich „hartnäckig der Irrglaube, dass allein eine Widerspruchslösung zu viel mehr Transplantationen führen würde“. Aus seiner Sicht müssten Bund und Länder unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, forderte Stiftungsvorstand Brysch.

2020 hatte das Parlament entschieden, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren. Umfragen zeigen, dass die Spendebereitschaft der Menschen in Deutschland sehr hoch ist, viele ihre Zustimmung aber nicht dokumentieren. Auch deswegen wurde 2022 das Online-Organspenderegister eingeführt. Die Zahl der Organspender ist im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.