Berlin (epd). Ein Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen regt eine Überarbeitung der Systematik für die Pflegegrade an. Eine Anpassung an die Empfehlungen eines Expertengremiums aus der Zeit vor der Pflegereform von 2017 „sollte geprüft werden“, heißt es in der Ausarbeitung des IGES Instituts, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Die damalige Abweichung von den Fachempfehlungen habe dazu geführt, dass die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Menschen stark anstieg.
Seit der Reform von 2017 werden psychische und kognitive Beeinträchtigungen bei der Frage der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt. In den Folgejahren wuchs die Zahl der Menschen mit Pflegegrad „deutlich dynamischer“, als es aufgrund der demografischen Entwicklung zu vermuten gewesen wäre, wie es in dem IGES-Gutachten heißt. „Besonders ausgeprägt“ sei die Zunahme der erstmaligen Begutachtungen auf mögliche Pflegebedürftigkeit „bei Menschen in jüngeren Altersgruppen“.
Warken will Mitte Mai Konzept vorlegen
Das IGES-Team weist darauf hin, dass auch deshalb mehr Anträge auf Pflegeleistungen gestellt würden, weil die Bevölkerung dazu mehr Informationen besitze als früher und eine „Entstigmatisierung“ von Pflegebedürftigkeit stattgefunden habe. Diese gesellschaftlichen Faktoren seien „kaum beeinflussbar“. Als „kurzfristige Handlungsmöglichkeiten zur Dämpfung einer weiteren Zunahme der Pflegeprävalenz“ kämen deshalb vor allem Maßnahmen in Betracht, die den Zugang zu Pflegeleistungen „neu justieren“.
Das Gutachten unterstützt damit Überlegungen im Zuge der Pflegereform, für die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Mitte Mai ein Konzept vorlegen will. Im Ergebnispapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflege vom Dezember wurde eine Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1, 2 und 3 „an die fachlich begründeten Empfehlungen des Expertenbeirats“ empfohlen. Damit würden die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit angehoben.




