Berliner Kammergericht: Verbandsklage gegen X unzulässig

Berliner Kammergericht: Verbandsklage gegen X unzulässig
Eine in den Niederlanden sitzende Stiftung hat gegen den Umgang mit Daten auf der Plattform X geklagt. Das Berliner Kammergericht sah die Klageart als unzulässig an, da keine gleichen Ansprüche der Verbraucher bestehen würden.

Berlin (epd). Das Berliner Kammergericht hat eine Verbandsklage von einer niederländischen Stiftung gegen das soziale Netzwerk X als unzulässig abgewiesen. Die „Stichting Onderzoek Marktinformatie“ (SOMI) hatte wegen behaupteter Datenschutzverletzung unter anderem mindestens 750 Euro Schadensersatz für jeden registrierten X-Nutzer in Deutschland gefordert, teilte das Kammergericht am Donnerstag mit. (AZ: 20 VKl 1/25)

Die SOMI habe mit einer sogenannten „Abhilfeklage“ eine Datenverarbeitung beanstandet, bei welcher X ohne wirksame Einwilligung umfangreiche Daten über Nutzer sammle, zusammenführe und auswerte, um sie für personalisierte Werbung zu nutzen. Für Betroffene eines Datenlecks habe die Stiftung zusätzlich mindestens 250 Euro gefordert.

Keine gleichen Ansprüche

Mit einer „Abhilfeklage“, einer besonderen Form der Verbandsklage, könnten Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen geltend machen, hieß es. Diesen Umstand sah das Gericht in diesem Fall nicht als erfüllt an. Schadenersatzansprüche bestünden nur, wenn die Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung auch zu einem Schaden beim Verbraucher geführt hätten.

Zwar könne dieser vorliegen, wenn die Kontrolle über persönliche Daten verloren ginge, jedoch sei die Dauer und der Umfang der Daten entscheidend. Die jeweiligen Schadensersatzansprüche seien daher nicht gleichartig, sondern würden individuellen Verhältnissen unterliegen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats könne Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.