Leipzig (epd). Die rechtsextreme Vereinigung „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig und bestätigte damit ein vom Bundesinnenministerium im August 2023 ergangenes Verbot. Die Gruppierung richte sich mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es zur Begründung. (BVerwG 6 A 18.23)
Dafür stünden das von der „Artgemeinschaft“ befürwortete Konzept einer biologisch definierten „Volksgemeinschaft“, die antisemitische Grundhaltung und die damit einhergehende Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung. Die Gruppierung habe „zentrale Elemente der nationalsozialistischen Rassenlehre in ihr geistiges Erbe übernommen“, urteilte das Gericht. Sie nutze das NS-Gedankengut, „um ein zu ihren Glaubensvorstellungen passendes staatliches und gesellschaftliches Modell zu befördern“.
Indiz für Verletzung der demokratischen Schutzgüter
Eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus rechtfertige für sich genommen zwar kein Verbot, so das Gericht. Es sei aber ein Indiz für die Verletzung der demokratischen Schutzgüter. Das Bundesverwaltungsgericht war für den Fall erst- und letztinstanzlich zuständig. Eines der Mitglieder der Vereinigung war der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU).




