Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur stärkeren Bestrafung von Umweltverschmutzung auf den Weg gebracht. Künftig sollen in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein, teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am Mittwoch in Berlin mit. „Die Folgen für unsere natürlichen Lebensgrundlagen sind fatal“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Straftaten wie „Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden“ bedrohten Mensch und Natur. „Deshalb stärken wir den Rechtsstaat im Kampf gegen Umweltkriminalität“, betonte sie.
Der Gesetzentwurf sieht dem Ministerium zufolge vor, dass zukünftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gelten soll, wenn katastrophale Folgen für die Umwelt vorsätzlich hervorgerufen wurden, wie zum Beispiel bei einer Ölpest. Auch solle etwa die unerlaubte Entsorgung giftiger Abfälle mit einer längeren Haftzeit von sechs bis zehn Monaten bestraft werden, wenn diese von einer Bande oder gewerbsmäßig begangen wurde.
Verdeckte Ermittlungen möglich
Als Reaktion auf den sogenannten Dieselskandal sieht der Gesetzentwurf nach Ministeriumsangaben erstmals auch eine Bestrafung dafür vor, wenn umweltschädliche Produkte in Umlauf gebracht werden und diese zu einer schädlichen Luftveränderung führen. Deutlich höhere Strafen drohten künftig zudem bei illegalem Handel mit fluorierten Treibhausgasen (sogenannten F-Gasen), die extrem klimaschädlich sind.
Um besser gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können, soll laut Justizministerium in Zukunft bei besonders schweren Umweltstraftaten auch verdeckt ermittelt werden. In solchen Fällen dürften die Behörden zum Beispiel die Telekommunikation überwachen.




